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DIE CAUSA LEOPOLD

Seit dem Beschluss des Kunstrückgabegesetzes 1998 bemüht sich die IKG darum, dass die rechtmäßigen EigentümerInnen ihre Kunstwerke aus der Sammlung Leopold zurückerhalten. Die Bilder von Künstlern wie Schiele, Klimt oder Egger-Lienz wurden während des NS-Regimes entzogen und dann von der Republik Österreich mit öffentlichen Geldern für die Privatstiftung erworben. Sammler Rudolf Leopold argumentiert, dass die Regelungen des Kunstrückgabegesetzes nur für Bundesmuseen und Sammlungen gelten können, nicht jedoch für Privatstiftungen. RechtsexpertInnen, die von der IKG zu Rate gezogen wurden, widersprechen.

Anlass für die Diskussion über Raubkunst in österreichischen Museen und Sammlungen war die Beschlagnahmung zweier Egon Schiele-Bilder aus der Sammlung Leopold 1998 nach einer Ausstellung im New Yorker Museum of Modern Art. Seit Herbst 1998 gibt es in Österreich ein Kunstrückgabegesetz. Es regelt die Rückgabe von Raubkunst aus der NS-Zeit durch die zuständigen MinisterInnen der Bundesregierung an die ursprünglichen EigentümerInnen oder deren RechtsnachfolgerInnen. Die Sammlung Leopold befindet sich als Privatstiftung in einer rechtlichen Grauzone und hat bisher nicht auf Restitutionsansprüche reagiert. Es stimmt zwar, dass die Regelungen des Kunstrückgabegesetzes sich nur auf Bundesmuseen und Sammlungen beziehen. Eine Bestimmung, die Privaten die Rückgabe von Raubkunst verbietet, enthält das Gesetz jedoch nicht.

 


Albin Egger-Lienz: Bergmäher