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DIE CAUSA LEOPOLD
Seit dem Beschluss des Kunstrückgabegesetzes 1998 bemüht sich die IKG
darum, dass die rechtmäßigen EigentümerInnen ihre Kunstwerke aus der Sammlung
Leopold zurückerhalten. Die Bilder von Künstlern wie Schiele, Klimt oder
Egger-Lienz wurden während des NS-Regimes entzogen und dann von der Republik
Österreich mit öffentlichen Geldern für die Privatstiftung erworben. Sammler
Rudolf Leopold argumentiert, dass die Regelungen des Kunstrückgabegesetzes
nur für Bundesmuseen und Sammlungen gelten können, nicht jedoch für Privatstiftungen.
RechtsexpertInnen, die von der IKG zu Rate gezogen wurden, widersprechen.
Anlass für die Diskussion über Raubkunst in österreichischen Museen und
Sammlungen war die Beschlagnahmung zweier Egon Schiele-Bilder aus der
Sammlung Leopold 1998 nach einer Ausstellung im New Yorker Museum of Modern
Art. Seit Herbst 1998 gibt es in Österreich ein Kunstrückgabegesetz. Es
regelt die Rückgabe von Raubkunst aus der NS-Zeit durch die zuständigen
MinisterInnen der Bundesregierung an die ursprünglichen EigentümerInnen
oder deren RechtsnachfolgerInnen. Die Sammlung Leopold befindet sich als
Privatstiftung in einer rechtlichen Grauzone und hat bisher nicht auf
Restitutionsansprüche reagiert. Es stimmt zwar, dass die Regelungen des
Kunstrückgabegesetzes sich nur auf Bundesmuseen und Sammlungen beziehen.
Eine Bestimmung, die Privaten die Rückgabe von Raubkunst verbietet, enthält
das Gesetz jedoch nicht.
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Albin Egger-Lienz: Bergmäher |